Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 59 Inkrafttreten: 1966-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-01-08 BGBl-Id: bgbl1-1966-2-2
702 B
702 B
GWB — 1966-01-08
- Titel: Verordnung über die Anlegung und Führung des Preisbindungsregisters
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 59
- Inkrafttreten: 1966-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/2#page=23
- Kurz: Die Verordnung regelt die Anlegung und Führung eines Registers für Preisbindungen von Markenwaren. Unternehmen müssen dieses Register führen und dem Bundeskartellamt Informationen zur Verfügung stellen.
Betroffene Stellen
- § 16 Abs. 6: Grundlage für die Verordnung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.