Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 125 Inkrafttreten: 1963-02-21 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-02-20 BGBl-Id: bgbl1-1963-11-1
413 B
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§ 60a
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1963-02-20 — Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 125
§ 60a Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'wenn der Antragsteller den Abschluss einer ausreichenden Haftpflicht- und Unfallversicherung nicht nachweist' durch 'wenn der Antragsteller nicht den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist'