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LawGit Spiegel 8af6ac3331 BGBl. 1950 I S. 785 · Verordnung · Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 8 der Alliierten Hohen Kommission
Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 785
Inkrafttreten: 1950-12-20 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1950-12-19

BGBl-Id: bgbl1-1950-52-4
1970-01-01 00:11:57 +00:00

629 B

Stellen dieser Station

  • § 16 b: § 16 b wird aufgehoben
  • § 37 a: Hinter § 37 wird § 37 a eingefügt, der die Befugnisse zur öffentlichen Beurkundung von Erklärungen und zur Entgegennahme von Auflassungen sowie zur Aufnahme von Testamenten und Erbverträgen regelt
  • § 7 Abs. 1: Die Befugnisse zur Bestätigung der Echtheit öffentlicher im Inland ausgestellter Urkunden (§ 13) und zur Abhörung von Zeugen und Abnahme von Eiden (§ 20) können auch einem an einer konsularischen Behörde beschäftigten Beamten, der nicht Konsul ist, übertragen werden, wenn er die in § 7 Abs. 1 bezeichnete Prüfung bestanden hat