Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 729 Inkrafttreten: 1952-11-04 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-11-03 BGBl-Id: bgbl1-1952-47-1
631 B
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FOR-209 — 1952-11-03
- Titel: Gesetz zur Änderung der Gesetze über die Landeszentralbanken
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 729
- Inkrafttreten: 1952-11-04 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/47#page=1
- Kurz: Das Gesetz hebt Abschnitt 3 von § 10 in verschiedenen Militärregierungsgesetzen und -verordnungen auf.
Betroffene Stellen
- § 10 Abs. 3: Abschnitt 3 von § 10 wird aufgehoben
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.