Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 1013 Inkrafttreten: 1964-01-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-12-31 BGBl-Id: bgbl1-1963-68-9
778 B
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ESTR — 1963-12-31
- Titel: Entwicklungshilfe-Steuergesetz
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 1013
- Inkrafttreten: 1964-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/68#page=33
- Kurz: Das Entwicklungshilfe-Steuergesetz regelt steuerliche Vergünstigungen für private Kapitalanlagen in Entwicklungsländern, einschließlich Bewertungsabschläge und steuerfreier Rücklagen. Es betrifft Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Vermögensteuer.
Betroffene Stellen
- § 34 d: Einschränkung der Vorschriften auf Entwicklungshilfe vor dem 1. Januar 1963
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.