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LawGit Spiegel c203566f17 BGBl. 1962 I S. 738 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Berechnungsverordnungen
Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 738
Inkrafttreten: 1963-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1962-12-22

BGBl-Id: bgbl1-1962-53-3
1970-01-01 01:25:03 +00:00

4.1 KiB

ERECHV — 1962-12-22

  • Titel: Verordnung zur Änderung der Berechnungsverordnungen
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 738
  • Inkrafttreten: 1963-01-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/53#page=740
  • Kurz: Die Verordnung ändert Bestimmungen zur Berechnung von Zinszuschlägen zur Hauptentschädigung im Lastenausgleichsgesetz.

Betroffene Stellen

  • § 3 Abs. 1: Neue Definition der Wirtschaftseinheit
  • § 3 Abs. 5: Neuer Absatz zur Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach Aufteilung der Wirtschaftseinheit
  • § 4: Neue Vorschriften für die Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • § 4a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Änderungen bei Aufstellung der Berechnung
  • § 4b: Neue Vorschriften für die Berechnung des grundsteuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnraums
  • § 4c: Neue Vorschriften zur Berechnung der Gesamtkosten im Wohnungsgeringfügigkeitsrecht
  • § 5 Abs. 2: Erweiterung der Erwerbskosten des Erbbaurechts
  • § 5 Abs. 4 Nr. 4: Neue Formulierung der Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel
  • § 6 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Wert des Baugrundstücks
  • § 6 Abs. 2: Einfügung von Zeitpunktbestimmung
  • § 6 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Preisvorschriften
  • § 6 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Erschließungskosten
  • § 7 Abs. 1: Neue Vorschriften für die tatsächlichen Kosten
  • § 8 Abs. 1 Satz 2: Neue Vorschriften für die Kosten der Bauleistungen
  • § 8 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Verwaltungsleistungen
  • § 8 Abs. 4: Neue Vomhundertsätze für besondere Maßnahmen
  • § 8 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Kosten der Zwischenfinanzierung
  • § 9 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Erbringung von Sach- und Arbeitsleistungen
  • § 11 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Ansetzung von erhöhten Gesamtkosten
  • § 11 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Erhöhung der Gesamtkosten
  • § 11 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Wertverbesserungen
  • § 11 a: Neuer Paragraph zur Feststellung von Bau-, Erwerbs- oder Erschließungskosten
  • § 12 Abs. 6: Neuer Absatz zur Behandlung von Aufbaudarlehen bei Hauptentschädigung
  • § 15 Abs. 1 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes im ersten Absatz
  • § 15 Abs. 2 und 3: Neue Absätze zur Ausweisung von Eigenleistungen
  • § 15 Abs. 4: Umbenennung des bisherigen Absatzes 2 in Absatz 4
  • § 20 Abs. 3: Neuer Absatz zur Zinsanrechnung für Eigenleistungen
  • § 21 Abs. 4: Änderung des letzten Satzteils zur Verzinsung bei Erbbaurecht
  • § 22 Abs. 4: Neuer Absatz zur Zinsanrechnung für öffentlich geförderten Wohnraum
  • § 23 Abs. 4 Satz 1: Ergänzung der Worte 'oder Abs. 6' und '§ 20, des'
  • § 23 Abs. 4 Satz 3: Ergänzung der Worte 'Satz 2'
  • § 23 Abs. 6: Neuer Absatz zur Anrechnung von Kapitalkosten für Wertverbesserungen
  • § 23 a: Neuer Paragraph zur Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes für erste Hypotheken
  • § 24 Abs. 4: Neuer Absatz zur Anrechnung von Bewirtschaftungskosten
  • § 26 Abs. 2: Erhöhung des Betrags von 50 auf 60 Deutsche Mark
  • § 27 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes zur Anrechnung von Betriebskosten
  • § 29 Satz 4: Neue Fassung des Satzes zur Anrechnung von Mietausfallrisiken
  • § 31 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes zur Ausweisung von Umlagen und Vergütungen
  • § 31 Abs. 4 und 5: Neue Absätze zur Ausweisung von Ertragserhöhungen und zur Berechnung der Miete
  • § 32 Abs. 4 bis 6: Neue Fassung der Absätze zur Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • § 37 Abs. 4: Neuer Absatz zur Anwendung der Absätze 1 bis 3
  • § 38 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes zur Aufteilung der laufenden Aufwendungen
  • § 38 Abs. 3 Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'erhöhten' durch 'höheren'
  • § 38 Abs. 4: Neuer Absatz zur Anrechnung von Zinszuschüssen und Annuitätsdarlehen
  • § 39 a: Neuer Paragraph zur Zusatzberechnung bei Erhöhung von laufenden Aufwendungen oder Wertverbesserungen
  • § 40 und 41: Neue Fassung der Paragraphen zur Lastenberechnung

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.