Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 749 Inkrafttreten: 1953-01-01; 1952-12-03 (Artikel 12) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-12-02 BGBl-Id: bgbl1-1952-51-1
422 B
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§ 64
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1952-12-02 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 749
§ 64 Abs. 1 Satz 2: Streichung von 'für längstens fünf Jahre' und 'und über diesen Zeitraum hinaus höchstens fünfzig vom Hundert'
§ 64 Abs. 5 und 6: Einfügung von neuen Absätzen zur Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen