Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375 Inkrafttreten: 1961-08-26 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-25 BGBl-Id: bgbl1-1961-68-9
337 B
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§ 10
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
§ 10: Einführung eines neuen Absatzes 2, der die Möglichkeit regelt, dass eine Berufung im Beamtenverhältnis nichtig ist, wenn die zugrunde liegende Wahl unwirksam ist.