Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 577 Inkrafttreten: 1965-07-06 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-07-06 BGBl-Id: bgbl1-1965-28-5
502 B
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§ 1
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1965-07-06 — Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 577
§ 1 Abs. 1: Neue Regelung für die Berechnung von Gebühren in Angelegenheiten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben.
§ 1 Abs. 2: Neue Regelung für die Berechnung von Gebühren in gerichtlichen Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben.