Fundstelle: BGBl. 1965 I Nr. 39 Inkrafttreten: 1965-08-20 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-08-19 BGBl-Id: bgbl1-1965-39-1
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BLIWAG — 1965-08-19
- Titel: Verordnung zur Durchführung des Blindenwarenvertriebsgesetzes (DVO BliwaG)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I Nr. 39
- Inkrafttreten: 1965-08-20 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/39#page=2
- Kurz: Die Verordnung führt das Blindenwarenvertriebsgesetz um, indem sie Maßnahmen zur Erhaltung und Besserung der Erwerbsfähigkeit, stationäre Heilbehandlung, Ersatzleistungen und weitere Fördermaßnahmen regelt. Zudem werden Bestimmungen zur Beitragszahlung und Altersgeldgewährung angepasst.
Betroffene Stellen
- § 5a: Einführung von Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
- § 5b: Detaillierte Regelungen für stationäre Heilbehandlung und Ersatzleistungen
- § 5c: Regelungen zur Zustimmung des Betreuten und Anwendung von Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung
- § 5d: Möglichkeit der Durchführung weiterer Maßnahmen im Interesse der beitragspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmer
- § 6 Abs. 2: Ergänzung eines Satzes zur Gewährung des Altersgeldes
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Erhöhung der Altersgrenze von 12 auf 16 Jahre
- § 9: Änderungen in den Absätzen 2 und 4
- § 21 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Fortsetzung der Beitragszahlung
- § 21a: Einführung der Möglichkeit der Nachentrichtung von Beiträgen für Vertriebene
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.