Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 285 Inkrafttreten: 1966-05-04 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1966-05-04 BGBl-Id: bgbl1-1966-19-2
426 B
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§ 14
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1966-05-04 — Siebente Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 285
§ 14: Neufassung des § 14, der die Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe regelt.
§ 14 Abs. 6: Neue Regelung zur Einstufung von Ehefrauen in vergleichbare Beamtengruppen.