Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559 Inkrafttreten: 1956-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-06-29 BGBl-Id: bgbl1-1956-31-1
398 B
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§ 99
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
§ 99: Anspruch auf Entschädigung für den öffentlichen Dienst.
§ 99 Abs. 1: Erweiterung der Maßnahmen, die als Schädigung gelten