Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901 Inkrafttreten: 1963-12-24 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-12-24 BGBl-Id: bgbl1-1963-67-1
474 B
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§ 26
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
§ 26 Abs. 1: Einfügung von 'Stände nach dieser oder einer entsprechenden Vorschrift neben dem Beamten auch seinem Ehegatten aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (§ 19 Abs. 3) Haushaltszuschlag zu, so wird nur der höhere Zuschlag gewährt.'