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laws-git/bbesg/§26.md
LawGit Spiegel 1f1da4ef47 BGBl. 1963 I S. 901 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
Inkrafttreten: 1963-12-24
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1963-12-24

BGBl-Id: bgbl1-1963-67-1
1970-01-01 01:31:10 +00:00

474 B

§ 26

Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901

§ 26 Abs. 1: Einfügung von 'Stände nach dieser oder einer entsprechenden Vorschrift neben dem Beamten auch seinem Ehegatten aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst (§ 19 Abs. 3) Haushaltszuschlag zu, so wird nur der höhere Zuschlag gewährt.'