Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 628 Inkrafttreten: 1964-10-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-08-15 BGBl-Id: bgbl1-1964-43-6
350 B
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§ 22
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1964-08-15 — Vierte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 628
§ 22 Abs. 1: Neue Fassung für die Bestimmungen zum Nachweis des Ursprungs der Ware.
§ 22 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung für den Nachweis im Reiseverkehr.