Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 689 Inkrafttreten: 1960-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-11-26 BGBl-Id: bgbl1-1959-47-1
962 B
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AVA-VG — 1959-11-26
- Titel: Neunte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 689
- Inkrafttreten: 1960-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/47#page=1
- Kurz: Die Neunte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung, Verlängerung und Widerruf von Arbeitserlaubnissen für nichtdeutsche Arbeitnehmer. Sie tritt am 1. Januar 1960 in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 43 Abs. 2: Einführung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.