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LawGit Spiegel 531eb3a34d BGBl. 1959 I S. 689 · Verordnung · Neunte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer)
Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 689
Inkrafttreten: 1960-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1959-11-26

BGBl-Id: bgbl1-1959-47-1
1970-01-01 01:06:21 +00:00

962 B

AVA-VG — 1959-11-26

  • Titel: Neunte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer)
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 689
  • Inkrafttreten: 1960-01-01
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/47#page=1
  • Kurz: Die Neunte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung, Verlängerung und Widerruf von Arbeitserlaubnissen für nichtdeutsche Arbeitnehmer. Sie tritt am 1. Januar 1960 in Kraft.

Betroffene Stellen

  • § 43 Abs. 2: Einführung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.