Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 439 Inkrafttreten: 1965-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-05-29 BGBl-Id: bgbl1-1965-22-1
889 B
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ANVG — 1965-05-29
- Titel: Verordnung über die von den Trägern der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten an die Deutsche Bundespost zu zahlende Vergütung für den Verkauf der Beitragsmarken (ArV- und AnV-Vergütungsverordnung für Beitragsmarkenverkauf)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 439
- Inkrafttreten: 1965-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/22#page=15
- Kurz: Die Verordnung regelt die Vergütung, die die Deutsche Bundespost für den Verkauf von Beitragsmarken zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten erhält. Sie trat am 1. Januar 1965 in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 132 Abs. 3: Grundlage für die Vergütungsvorschriften
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.