Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1042 Inkrafttreten: 1965-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-09-08 BGBl-Id: bgbl1-1965-46-2
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AKG — 1965-09-08
- Titel: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1042
- Inkrafttreten: 1965-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/46#page=2
- Kurz: Das Gesetz ändert das Gesetz über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl, indem es eine Steuerbefreiung für bestimmte Leichtöle einführt, die durch Mischen von versteuertem Leichtöl mit spezifischen Stoffen hergestellt werden.
Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 1: Einfügung von Nummer 2a, die Personen nach dem 31. Dezember 1952 aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem Sowjetsektor von Berlin zuziehen, die am 31. Dezember 1961 ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatten, umfasst.
- § 28 Abs. 1: Einfügung von Nummer 4, die Fälle des § 6 Abs. 1 Nr. 2a mit dem Inkrafttreten des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes umfasst.
- § 33 Abs. 2: Einfügung von Nummer 1a, die natürliche Personen umfasst, die nach dem 31. Dezember 1952 aus der sowjetischen Besatzungszone oder dem Sowjetsektor von Berlin zugezogen sind und am 31. Dezember 1961 ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatten.
- § 46 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, insbesondere Hinzufügung von neuen Sätzen 1, 3 und 4, die die Anmeldefristen für bestimmte Fälle regeln.
- § 53 Abs. 1: Einfügung der Worte 'und die Versagung der Nachsicht von der Versäumnis der in § 46 bezeichneten Frist' nach dem Wort 'Sperrvermerks'.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.