Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1443 Inkrafttreten: 1965-09-30 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1965-09-29 BGBl-Id: bgbl1-1965-55-3
301 B
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§ 5
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1965-09-29 — Neufassung des Krankenpflegegesetzes Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1443
§ 5: Anträge, die rechtskräftig oder bindend abgelehnt wurden, können auf Antrag nach den neuen Vorschriften geprüft werden.