Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 Inkrafttreten: 1960-11-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-08-05 BGBl-Id: bgbl1-1960-42-4
633 B
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§ 29
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625
§ 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Neue Definition für tierische Schmarotzer
§ 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe f: Streichung der Bestimmung für bestimmte Parasiten
§ 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe n: Neue Bestimmungen für Nachkrankheiten einer Lungenentzündung bei Schweinen
§ 29 Abs. 2: Streichung des Absatzes