Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625 Inkrafttreten: 1960-11-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-08-05 BGBl-Id: bgbl1-1960-42-4
572 B
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§ 2
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1960-08-05 — Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A - Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 625
§ 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 1: Nummer 1 wird gestrichen
§ 2 Abs. 1 Buchstabe a Nummer 3: Neuer Satz: 'Die Ortspolizeibehörde hat den für den Tötungsort zuständigen Fleischbeschautierarzt vom Inhalt dieses Ausweises in Kenntnis zu setzen.'