Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 553 Inkrafttreten: 1964-08-04 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-08-04 BGBl-Id: bgbl1-1964-40-1
440 B
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§ 8
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1964-08-04 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 553
§ 8: Neue Fassung von § 8, die Voraussetzungen, die Höhe und das Verfahren bei Erstattungen sowie die Anwendung eines ermäßigten Abschöpfungssatzes regelt.