Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 1719
Inkrafttreten: 1970-07-01 (für die Leistung von Ausbildungsförderung für bestimmte Ausbildungsstätten (Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 11, Fachoberschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Berufsfachschulen, Fachschulen und Praktikanten)); ? (für andere Bestimmungen des Gesetzes (Zeitpunkt durch besonderes Gesetz bestimmt))
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1969-09-24
BGBl-Id: bgbl1-1969-100-2