Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 160 Inkrafttreten: 1957-03-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-02-28 BGBl-Id: bgbl1-1957-5-11
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VDRO — 1957-02-28
- Titel: Verordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsche Bundespost und die Bundesdruckerei
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 160
- Inkrafttreten: 1957-03-01 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/5#page=28
- Kurz: Die Verordnung regelt die Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsche Bundespost und die Bundesdruckerei, insbesondere die Befugnisse der Dienstvorgesetzten und die Verhängung von Geldbußen. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt die Verordnung zur Durchführung der Reichsdienststrafordnung im Bereich des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen auf.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.