Fundstelle: BGBl. 1964 I Nr. 28 Inkrafttreten: 1964-06-17 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-06-16 BGBl-Id: bgbl1-1964-28-1
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Stellen dieser Station
- § 89a: Neue Vorschriften für Beförderungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- § 89b: Ermächtigung zur Festsetzung von Entgeltvorschriften
- § 89c: Aufsichtsvorschriften für Beförderungen nach § 89a
- § 90: Neue Vorschriften für den Güterliniennahverkehr
- § 97 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'Abs. 1'
- § 106 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz: Streichung von 'Abs. 1'
- § 98 Nr. 1: Neue Vorschriften für Beförderungsverträge
- § 102: Neue Vorschriften für Zuständigkeiten bei Ordnungswidrigkeiten
- § 103a: Neue Vorschriften für Rückweisung von Kraftfahrzeugen an Grenzzollstellen