Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 186 Inkrafttreten: 1955-06-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-04-27 BGBl-Id: bgbl1-1955-12-6
754 B
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STRSG — 1955-04-27
- Titel: Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Personenkraftwagen und Krafträdern
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 186
- Inkrafttreten: 1955-06-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/12#page=6
- Kurz: Die Verordnung regelt die Anzeigepflicht und die regelmäßige Prüfung von Personenkraftwagen und Krafträdern, die gewerbsmäßig an Selbstfahrer vermietet werden. Sie tritt am 1. Juni 1955 in Kraft.
Betroffene Stellen
- Art. 7: Anwendung der Verordnung im Land Berlin
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.