Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 306 Inkrafttreten: 1957-03-30 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1957-03-30 BGBl-Id: bgbl1-1957-11-3
739 B
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STRAV — 1957-03-30
- Titel: Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 306
- Inkrafttreten: 1957-03-30
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/11#page=14
- Kurz: Das Einführungsgesetz zum Wehrstrafgesetz führt neue Vorschriften für die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Soldaten ein und passt Bestimmungen im Jugendgerichtsgesetz, Straftilgungsgesetz und Strafregisterverordnung an.
Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Mitteilung des Tages, an dem die Strafe verbüßt ist
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.