Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1521 Inkrafttreten: 1953-11-12 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-11-12 BGBl-Id: bgbl1-1953-69-3
635 B
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SCHECKG — 1953-11-12
- Titel: Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1521
- Inkrafttreten: 1953-11-12
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/69#page=15
- Kurz: Die Verordnung definiert Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr und hebt gleichzeitig ältere Verordnungen auf.
Betroffene Stellen
- Art. 31 Abs. 1: Definition von Abrechnungsstellen erweitert
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.