Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 403 Inkrafttreten: Ende der Übergangszeit Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1959-07-04 BGBl-Id: bgbl1-1959-25-3
981 B
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SAARVERTRAG — 1959-07-04
- Titel: Verordnung über die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 403
- Inkrafttreten: Ende der Übergangszeit
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1959/25#page=3
- Kurz: Die Verordnung regelt die Umstellung von Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Saarland von französischen Franken auf Deutsche Mark. Sie betrifft insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten, die vor dem Ende der Übergangszeit begründet wurden.
Betroffene Stellen
- Artikel 3: Referenz auf den Artikel 3 des Saarvertrages
- Artikel 55 Abs. 5: Referenz auf den Artikel 55 Abs. 5 des Saarvertrages
- Artikel 55 Abs. 8 Buchstabe a: Referenz auf den Artikel 55 Abs. 8 Buchstabe a des Saarvertrages
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.