Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 429 Inkrafttreten: 1956-05-24 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-05-23 BGBl-Id: bgbl1-1956-23-2
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LOHNSTATG — 1956-05-23
- Titel: Gesetz über die Lohnstatistik
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 429
- Inkrafttreten: 1956-05-24 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/23#page=3
- Kurz: Das Gesetz regelt die Durchführung einer Lohnstatistik, die Arbeitsverdienste und Arbeitszeiten in verschiedenen Wirtschaftsbereichen erfasst. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und hebt gleichzeitig ältere Vorschriften auf.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.