Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 354 Inkrafttreten: 1954-12-04 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-12-03 BGBl-Id: bgbl1-1954-39-2
663 B
663 B
LFBAG — 1954-12-03
- Titel: Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 354
- Inkrafttreten: 1954-12-04 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/39#page=2
- Kurz: Das Gesetz schafft das Luftfahrt-Bundesamt als Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt und regelt dessen Aufgaben, Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit mit Prüfstellen.
Betroffene Stellen
Keine einzelnen Stellen ermittelt.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.