Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 513 Inkrafttreten: 1955-08-19 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1955-08-19 BGBl-Id: bgbl1-1955-28-1
873 B
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KARG — 1955-08-19
- Titel: Gesetz über Kassenarztrecht
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 513
- Inkrafttreten: 1955-08-19
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1955/28#page=1
- Kurz: Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen, insbesondere die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit, die Grundsätze für die kassenärztliche Versorgung und die Bildung von Kassenärztlichen Vereinigungen.
Betroffene Stellen
- Artikel 3: Neue Bestimmungen zur Geltung des Gesetzes im Land Berlin, einschließlich der Aufgaben der Landesverbände der Ortskrankenkassen und der Regelungen für Eigeneinrichtungen und Polikliniken.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.