Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1039 Inkrafttreten: 1961-07-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-07-26 BGBl-Id: bgbl1-1961-54-4
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GETRG — 1961-07-26
- Titel: Siebzehnte Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz (Mahlerzeugnisse aus Getreide)
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1039
- Inkrafttreten: 1961-07-27
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/54#page=1041
- Kurz: Die Verordnung regelt die Herstellung, Vermarktung und Zusammensetzung bestimmter Mahlerzeugnisse aus Getreide und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 1: Neue Bestimmungen für die Herstellung und Vermarktung von Mahlerzeugnissen aus Getreide
- § 2: Definition von Roggen, Weizen, Roggengemenge und Weizengemenge
- § 3: Bestimmungen für die Verarbeitung von Mahlerzeugnissen für die Ausfuhr
- § 4: Aufgaben der Mühlenstelle zur Überwachung der Bestimmungen
- § 5: Bestimmungen über Zuwiderhandlungen und Strafen
- § 6: Anwendung der Verordnung im Land Berlin
- § 7: Bestimmungen über das Inkrafttreten und Außerkrafttreten früherer Vorschriften
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.