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LawGit Spiegel f8197a55f3 BGBl. 1964 I S. 101 · Neubekanntmachung · Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes
Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 101
Inkrafttreten: 1964-02-27
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1964-02-27

BGBl-Id: bgbl1-1964-8-2
1970-01-01 01:32:15 +00:00

4.3 KiB

BVG — 1964-02-27

  • Titel: Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes
  • Typ: Neubekanntmachung
  • Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 101
  • Inkrafttreten: 1964-02-27
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/8#page=17
  • Kurz: Die Bekanntmachung legt die neue Fassung des Bundesversorgungsgesetzes fest, das die Versorgung von Kriegsopfern regelt.

Betroffene Stellen

  • § 11 Abs. 2: Neue Vorschriften für stationäre Behandlung in Krankenhäusern, Badeorten und Heilstätten
  • § 11 Abs. 3: Neue Vorschriften für Hauspflege
  • § 11a: Neue Vorschriften für Versehrtenleibesübungen und Anerkennung von Sportgemeinschaften
  • § 12: Neue Vorschriften für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • § 13: Neue Vorschriften für orthopädische Versorgung, einschließlich Hilfsmittel, Ersatzleistungen und Zuschüsse
  • § 14: Neue Vorschriften für die Durchführung von Heil- und Krankenbehandlung durch Krankenkassen und Verwaltungsbehörden
  • § 15: Abschnitt § 15 wird gestrichen
  • § 16: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Krankenhaus- oder Heilstättenbehandlung
  • § 17: Neue Vorschriften für den Einkommensausgleich bei Arbeitsunfähigkeit
  • § 17a: Neue Vorschriften für Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage
  • § 18: Neue Vorschriften für die Weiterzahlung der Rente während Heil- und Kurbehandlung
  • § 19: Neue Vorschriften für die Ersatzleistungen an Krankenkassen
  • § 20: Neue Vorschriften für die Ersatzleistungen an Krankenkassen bei Heil- und Krankenbehandlung
  • § 21: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Ersatzansprüchen
  • § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Leistungen bei der Festsetzung der Elternrente
  • § 56 bis 59: Fristenbestimmungen fallen weg
  • § 60: Neue Vorschriften zum Beginn, Änderung und Aufhören der Versorgung
  • § 60a: Neue Vorschriften zur Berechnung der Ausgleichsrente
  • § 61: Neue Vorschriften zur Hinterbliebenenversorgung
  • § 62: Neue Vorschriften zur Neufeststellung des Anspruchs auf Versorgung
  • § 63: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge
  • § 64: Neue Vorschriften für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereiches
  • § 64a: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung außerhalb des Geltungsbereiches
  • § 64b: Neue Vorschriften zur Kriegsopferfürsorge außerhalb des Geltungsbereiches
  • § 64c: Neue Vorschriften zur Festsetzung der Versorgungsbezüge außerhalb des Geltungsbereiches
  • § 64d: Neue Vorschriften zur Zahlung der Versorgungsbezüge außerhalb des Geltungsbereiches
  • § 64e: Neue Vorschriften zur Teilversorgung in bestimmten Gebieten oder Staaten
  • § 65: Neue Fassung des § 65
  • § 66: Neue Fassung des § 66
  • § 67: Neue Fassung des § 67
  • § 68: Neue Fassung des § 68
  • § 69: Neue Fassung des § 69
  • § 70: Neue Fassung des § 70
  • § 71: Neue Fassung des § 71
  • § 71a: Neue Fassung des § 71a
  • § 71b: Neue Fassung des § 71b
  • § 72: Neue Fassung des § 72
  • § 73: Neue Fassung des § 73
  • § 74: Neue Fassung des § 74
  • § 75: Neue Fassung des § 75
  • § 76: Neue Fassung des § 76
  • § 77: Neue Fassung des § 77
  • § 78: Neue Vorschriften zur Pfändungsschutzfrist für die ausgezahlte Abfindungssumme
  • § 78a: Neue Vorschriften zur Kapitalabfindung für Witwen und Ehegatten Verschollener
  • § 79: Streichung des § 79
  • § 80: Neue Vorschriften zur Kürzung von Renten durch Kapitalabfindungen vor dem 9. Mai 1945
  • § 81: Neue Vorschriften zur Schadenersatzregelung
  • § 81a: Neue Vorschriften zur Übertragung von Schadenersatzansprüchen auf den Bund
  • § 81b: Neue Vorschriften zur Erstattung von Aufwendungen bei Fehlern in der Leistungszuteilung
  • § 82: Erweiterung des Personenkreises, der das Gesetz anwendet
  • § 83: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Versorgungsbezügen auf das Arbeitsentgelt
  • § 84: Streichung des § 84
  • § 85: Neue Vorschriften zur Rechtsverbindlichkeit von früheren Entscheidungen
  • § 86: Streichung des § 86
  • § 87: Streichung des § 87
  • § 88: Streichung des § 88
  • § 89: Neue Vorschriften zur Gewährung von Härteausgleichen
  • § 90: Streichung des § 90
  • § 91: Neue Vorschriften zur Geltung des Gesetzes im Land Berlin
  • § 92: Streichung des § 92

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.