Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 101 Inkrafttreten: 1964-02-27 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1964-02-27 BGBl-Id: bgbl1-1964-8-2
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BVG — 1964-02-27
- Titel: Neufassung des Bundesversorgungsgesetzes
- Typ: Neubekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 101
- Inkrafttreten: 1964-02-27
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/8#page=17
- Kurz: Die Bekanntmachung legt die neue Fassung des Bundesversorgungsgesetzes fest, das die Versorgung von Kriegsopfern regelt.
Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 2: Neue Vorschriften für stationäre Behandlung in Krankenhäusern, Badeorten und Heilstätten
- § 11 Abs. 3: Neue Vorschriften für Hauspflege
- § 11a: Neue Vorschriften für Versehrtenleibesübungen und Anerkennung von Sportgemeinschaften
- § 12: Neue Vorschriften für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
- § 13: Neue Vorschriften für orthopädische Versorgung, einschließlich Hilfsmittel, Ersatzleistungen und Zuschüsse
- § 14: Neue Vorschriften für die Durchführung von Heil- und Krankenbehandlung durch Krankenkassen und Verwaltungsbehörden
- § 15: Abschnitt § 15 wird gestrichen
- § 16: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Krankenhaus- oder Heilstättenbehandlung
- § 17: Neue Vorschriften für den Einkommensausgleich bei Arbeitsunfähigkeit
- § 17a: Neue Vorschriften für Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage
- § 18: Neue Vorschriften für die Weiterzahlung der Rente während Heil- und Kurbehandlung
- § 19: Neue Vorschriften für die Ersatzleistungen an Krankenkassen
- § 20: Neue Vorschriften für die Ersatzleistungen an Krankenkassen bei Heil- und Krankenbehandlung
- § 21: Neue Vorschriften für die Anmeldung von Ersatzansprüchen
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Leistungen bei der Festsetzung der Elternrente
- § 56 bis 59: Fristenbestimmungen fallen weg
- § 60: Neue Vorschriften zum Beginn, Änderung und Aufhören der Versorgung
- § 60a: Neue Vorschriften zur Berechnung der Ausgleichsrente
- § 61: Neue Vorschriften zur Hinterbliebenenversorgung
- § 62: Neue Vorschriften zur Neufeststellung des Anspruchs auf Versorgung
- § 63: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge
- § 64: Neue Vorschriften für Berechtigte außerhalb des Geltungsbereiches
- § 64a: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung außerhalb des Geltungsbereiches
- § 64b: Neue Vorschriften zur Kriegsopferfürsorge außerhalb des Geltungsbereiches
- § 64c: Neue Vorschriften zur Festsetzung der Versorgungsbezüge außerhalb des Geltungsbereiches
- § 64d: Neue Vorschriften zur Zahlung der Versorgungsbezüge außerhalb des Geltungsbereiches
- § 64e: Neue Vorschriften zur Teilversorgung in bestimmten Gebieten oder Staaten
- § 65: Neue Fassung des § 65
- § 66: Neue Fassung des § 66
- § 67: Neue Fassung des § 67
- § 68: Neue Fassung des § 68
- § 69: Neue Fassung des § 69
- § 70: Neue Fassung des § 70
- § 71: Neue Fassung des § 71
- § 71a: Neue Fassung des § 71a
- § 71b: Neue Fassung des § 71b
- § 72: Neue Fassung des § 72
- § 73: Neue Fassung des § 73
- § 74: Neue Fassung des § 74
- § 75: Neue Fassung des § 75
- § 76: Neue Fassung des § 76
- § 77: Neue Fassung des § 77
- § 78: Neue Vorschriften zur Pfändungsschutzfrist für die ausgezahlte Abfindungssumme
- § 78a: Neue Vorschriften zur Kapitalabfindung für Witwen und Ehegatten Verschollener
- § 79: Streichung des § 79
- § 80: Neue Vorschriften zur Kürzung von Renten durch Kapitalabfindungen vor dem 9. Mai 1945
- § 81: Neue Vorschriften zur Schadenersatzregelung
- § 81a: Neue Vorschriften zur Übertragung von Schadenersatzansprüchen auf den Bund
- § 81b: Neue Vorschriften zur Erstattung von Aufwendungen bei Fehlern in der Leistungszuteilung
- § 82: Erweiterung des Personenkreises, der das Gesetz anwendet
- § 83: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Versorgungsbezügen auf das Arbeitsentgelt
- § 84: Streichung des § 84
- § 85: Neue Vorschriften zur Rechtsverbindlichkeit von früheren Entscheidungen
- § 86: Streichung des § 86
- § 87: Streichung des § 87
- § 88: Streichung des § 88
- § 89: Neue Vorschriften zur Gewährung von Härteausgleichen
- § 90: Streichung des § 90
- § 91: Neue Vorschriften zur Geltung des Gesetzes im Land Berlin
- § 92: Streichung des § 92
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.