Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 626 Inkrafttreten: 1962-07-01 (ganzes Gesetz außer Artikel III Nr. 2 und 4); 1953-10-01 (Artikel III Nr. 2 und 4) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1963-08-15 BGBl-Id: bgbl1-1963-48-1
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BEG — 1963-08-15
- Titel: Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes und Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
- Typ: Verordnung
- Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 626
- Inkrafttreten: 1962-07-01 (ganzes Gesetz außer Artikel III Nr. 2 und 4); 1953-10-01 (Artikel III Nr. 2 und 4)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/48#page=2
- Kurz: Die Verordnung ändert die Erste, Zweite und Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Rente, der Mindestbeträge und der Besoldungsübersicht.
Betroffene Stellen
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- DV-BEG, Uberschrift des 2. Titels des III. Abschnitts: Neue Überschrift: '2. Ruhen, Erlöschen und Wiederaufleben der Rente'
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- DV-BEG, § 17 Abs. 2: Neuer Absatz 2: '§ 16 Satz 2 gilt sinngemäß.'
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- DV-BEG, § 18 a: Neuer § 18 a: 'Wiederaufleben der Rente' mit Vorschriften zur Bewertung ausländischer Leistungen
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- DV-BEG, § 21 a: Neue Fassung des § 21 a mit aktualisierten Mindestbeträgen der Rente
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- DV-BEG, Besoldungsübersicht (Anlage 1 zu § 10): Neue Fassung der Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen
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- DV-BEG, § 21 a: Neue Fassung des § 21 a mit aktualisierten Mindestbeträgen der Rente
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- DV-BEG, § 21 b: Neue Fassung des § 21 b mit Vorschriften zur Erhöhung der Mindestbeträge der Rente
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- DV-BEG, Besoldungsübersicht (Anlage zu §§ 13 und 14): Neue Fassung der Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen
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- DV-BEG, § 22 a: Neue Fassung des § 22 a mit aktualisierten Höchstbeträgen der Rente
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- DV-BEG, § 23 Abs. 1: Neue Fassung des § 23 Abs. 1 mit Vorschriften zur Berechnung der Entschädigung
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- DV-BEG, § 33 a: Neue Fassung des § 33 a mit aktualisierten Höchstbeträgen der Rente
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- DV-BEG, § 39 Abs. 3: Neuer Absatz 3: Vorschriften zur Verrechnung der Entschädigung
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- DV-BEG, Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu §§ 15 und 17): Neue Fassung der Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen
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- DV-BEG, Besoldungsübersicht (Anlage 5 zu § 22): Neue Fassung der Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.