Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 179 Inkrafttreten: 1954-07-15 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-07-14 BGBl-Id: bgbl1-1954-20-1
930 B
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AVLBG — 1954-07-14
- Titel: Gesetz über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 179
- Inkrafttreten: 1954-07-15 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1954/20#page=1
- Kurz: Das Gesetz ermöglicht Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, die vor 1933 erlaubterweise Arbeitsvermittlung betrieben haben, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Es regelt die Anzeigepflicht und den Umfang des Auftrags sowie die Geltung im Land Berlin.
Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2: Bestimmungen zur Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.