Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 61 Inkrafttreten: 1961-08-09 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1961-08-08 BGBl-Id: bgbl1-1961-61-1
380 B
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Stellen dieser Station
- § 97 a: Neue Vorschriften zur Durchführung der übertragenen Aufgaben
- § 97 b: Neue Vorschriften zur Erteilung von Auskünften
- § 97 c: Neue Vorschriften zur Erteilung von Auskünften
- § 99: Änderung der Strafvorschriften
- § 99a: Einführung neuer Ordnungswidrigkeiten
- § 99b: Einführung neuer Vorschriften zur Festsetzung von Geldbußen