Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 446 Inkrafttreten: 1978-05-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1978-04-05 BGBl-Id: bgbl1-1978-17-2
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- § 62 Abs. 3: Frist für Einreichen der Vollmacht
- § 45: Abgabe von Sprungklagen an die Finanzbehörden
- § 79: Frist für Angabe von Tatsachen und Beweismitteln
- § 100 Abs. 2 Satz 1: Entscheidung bei teilweiser Aufhebung eines Verwaltungsaktes
- § 69 Abs. 3: Anträge auf Aussetzung der Vollziehung