Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 750 Inkrafttreten: 1993-06-09 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-06-08 BGBl-Id: bgbl1-1993-25-3
583 B
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§ 3
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1993-06-08 — Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Verordnungen und Durchführungsverordnungen zur Regelung des Betriebes von Luftsportgeräten Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 750
§ 3 Abs. 1: Zahl 6 durch 6a ersetzt, neue Formulierung für Funkgerät für Luftsportgeräte
§ 3 Abs. 1 Nr. 3: Deutsche Bundespost durch BZT ersetzt, neue Formulierung für Funkgerät für Luftsportgeräte
§ 3 Abs. 1: Neuer Satz 2 hinzugefügt
§ 3 Abs. 2: Zulassungsbehörde durch Luftfahrt-Bundesamt ersetzt