Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 750 Inkrafttreten: 1993-06-09 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-06-08 BGBl-Id: bgbl1-1993-25-3
409 B
409 B
Stellen dieser Station
- § 84a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Erneuerung der Berechtigung nach § 84a Abs. 4 regelt.
- § 97: Neufassung des gesamten § 97, der die Voraussetzungen für die praktische Ausbildung von Luftsportgeräteführern regelt.
- § 97a: Einfügung eines neuen § 97a, der das Vertrautmachen mit Luftsportgeräten regelt.
- § 104 Abs. 2: Ersetzung von „Klassen 1 bis 4