Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 469 Inkrafttreten: 1974-03-09 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1974-03-09 BGBl-Id: bgbl1-1974-22-1
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STRRG — 1974-03-09
- Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 469
- Inkrafttreten: 1974-03-09
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/22#page=1
- Kurz: Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch regelt die Anwendung des Strafgesetzbuches und enthält Vorschriften für besondere Fälle.
Betroffene Stellen
- Art. 1 Eingangsworte: Die Eingangsworte vor Nummer 1 werden neu formuliert.
- § 2 Abs. 4: Neue Formulierung für Gesetze, die nur für eine bestimmte Zeit gelten.
- § 2 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von Absatz 6 wird gestrichen.
- § 4: Neue Formulierung für die Geltung des deutschen Strafrechts auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen.
- § 5: Neue Formulierung für die Geltung des deutschen Strafrechts für Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter.
- § 6: Neue Formulierung für die Geltung des deutschen Strafrechts für Auslandstaten gegen internationale Rechtsgüter.
- § 11 Abs. 1: Neue Formulierung für die Definition von Amtsträgern, Richtern, besonderen Verpflichteten und rechtswidrigen Taten.
- § 11 Abs. 3: Neue Formulierung für Ton- und Bildträger.
- § 12 Abs. 3: Neue Formulierung für Schärfungen oder Milderungen.
- § 19: Neue Formulierung für die Schuldunfähigkeit des Kindes.
- § 40 Abs. 2: Neue Formulierung für die Berechnung der Geldstrafe.
- § 41: Neue Formulierung für die Geldstrafe neben Freiheitsstrafe.
- § 44 Abs. 1: Neuer Satz 2 für das Fahrverbot.
- § 47 Abs. 2: Neue Formulierung für die Verhängung von Geldstrafen.
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'mit Freiheitsstrafe bedrohte'.
- § 49 Abs. 1 Nr. 4: Streichung von Nummer 4.
- § 50: Neue Formulierung für mildernde Umstände.
- § 52 Abs. 4 und § 55 Abs. 2: Ersetzung von 'Nr. 4' durch 'Nr. 8'.
- § 56d Abs. 3 Satz 4: Ersetzung von 'Auflagen oder Weisungen' durch 'Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen'.
- § 56f: Neue Formulierung für die Widerrufung der Strafaussetzung.
- § 56g Abs. 1 Satz 3: Streichung von Satz 3.
- § 57: Neue Formulierung für das Gericht.
- § 61 Nr. 1, § 63, § 63 Abs. 1: Ersetzung von 'psychiatrische Krankenanstalt' durch 'psychiatrisches Krankenhaus'.
- § 64 Abs. 1: Ersetzung von 'Rauschmittel' durch 'berauschende Mittel'.
- § 65: Neue Formulierung für die Anordnung von Maßregeln.
- § 67: Neue Formulierung für das Gericht und nachträgliche Entscheidungen.
- § 67a: Neue Formulierung für die Anordnung von Maßregeln.
- § 67b: Neue Formulierung für die Aussetzung.
- § 67c Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Vollstreckungsgericht' durch 'Gericht'.
- § 67d: Neue Formulierung für die Unterbringung.
- § 67e: Neue Formulierung für die Unterbringung.
- § 67g: Neue Formulierung für die Erledigung der Maßregel.
- § 68 Abs. 2: Ersetzung von 'Abs. 2' durch 'Abs. 2, 4'.
- § 68a: Neue Formulierung für die Aufsichtsstelle und den Bewährungshelfer.
- § 68d: Neue Formulierung für nachträgliche Entscheidungen.
- § 68f: Neue Formulierung für die Führungsaufsicht.
- § 69 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Verkehrsflucht' durch 'Verkehrsunfallflucht'.
- § 70 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas zwischen 'verurteilt' und 'oder'.
- § 70 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Verweisung '(§ 132a der Strafprozeßordnung)'.
- § 70b Abs. 4: Einfügung der Worte 'oder Zusagen'.
- § 71 Abs. 1: Ersetzung von 'psychiatrische Krankenanstalt' durch 'psychiatrisches Krankenhaus'.
- § 72 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Vollstreckungsgericht' durch 'Gericht'.
- § 73d Abs. 2: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Einfügung eines Halbsatzes.
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.