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LawGit Spiegel e222d26b11 BGBl. 1974 I S. 469 · Erlass · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 469
Inkrafttreten: 1974-03-09
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1974-03-09

BGBl-Id: bgbl1-1974-22-1
1974-03-09 12:00:00 +00:00

3.7 KiB

STRRG — 1974-03-09

  • Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
  • Typ: Erlass
  • Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 469
  • Inkrafttreten: 1974-03-09
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/22#page=1
  • Kurz: Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch regelt die Anwendung des Strafgesetzbuches und enthält Vorschriften für besondere Fälle.

Betroffene Stellen

  • Art. 1 Eingangsworte: Die Eingangsworte vor Nummer 1 werden neu formuliert.
  • § 2 Abs. 4: Neue Formulierung für Gesetze, die nur für eine bestimmte Zeit gelten.
  • § 2 Abs. 6 Satz 2: Satz 2 von Absatz 6 wird gestrichen.
  • § 4: Neue Formulierung für die Geltung des deutschen Strafrechts auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen.
  • § 5: Neue Formulierung für die Geltung des deutschen Strafrechts für Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter.
  • § 6: Neue Formulierung für die Geltung des deutschen Strafrechts für Auslandstaten gegen internationale Rechtsgüter.
  • § 11 Abs. 1: Neue Formulierung für die Definition von Amtsträgern, Richtern, besonderen Verpflichteten und rechtswidrigen Taten.
  • § 11 Abs. 3: Neue Formulierung für Ton- und Bildträger.
  • § 12 Abs. 3: Neue Formulierung für Schärfungen oder Milderungen.
  • § 19: Neue Formulierung für die Schuldunfähigkeit des Kindes.
  • § 40 Abs. 2: Neue Formulierung für die Berechnung der Geldstrafe.
  • § 41: Neue Formulierung für die Geldstrafe neben Freiheitsstrafe.
  • § 44 Abs. 1: Neuer Satz 2 für das Fahrverbot.
  • § 47 Abs. 2: Neue Formulierung für die Verhängung von Geldstrafen.
  • § 48 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'mit Freiheitsstrafe bedrohte'.
  • § 49 Abs. 1 Nr. 4: Streichung von Nummer 4.
  • § 50: Neue Formulierung für mildernde Umstände.
  • § 52 Abs. 4 und § 55 Abs. 2: Ersetzung von 'Nr. 4' durch 'Nr. 8'.
  • § 56d Abs. 3 Satz 4: Ersetzung von 'Auflagen oder Weisungen' durch 'Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen'.
  • § 56f: Neue Formulierung für die Widerrufung der Strafaussetzung.
  • § 56g Abs. 1 Satz 3: Streichung von Satz 3.
  • § 57: Neue Formulierung für das Gericht.
  • § 61 Nr. 1, § 63, § 63 Abs. 1: Ersetzung von 'psychiatrische Krankenanstalt' durch 'psychiatrisches Krankenhaus'.
  • § 64 Abs. 1: Ersetzung von 'Rauschmittel' durch 'berauschende Mittel'.
  • § 65: Neue Formulierung für die Anordnung von Maßregeln.
  • § 67: Neue Formulierung für das Gericht und nachträgliche Entscheidungen.
  • § 67a: Neue Formulierung für die Anordnung von Maßregeln.
  • § 67b: Neue Formulierung für die Aussetzung.
  • § 67c Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Vollstreckungsgericht' durch 'Gericht'.
  • § 67d: Neue Formulierung für die Unterbringung.
  • § 67e: Neue Formulierung für die Unterbringung.
  • § 67g: Neue Formulierung für die Erledigung der Maßregel.
  • § 68 Abs. 2: Ersetzung von 'Abs. 2' durch 'Abs. 2, 4'.
  • § 68a: Neue Formulierung für die Aufsichtsstelle und den Bewährungshelfer.
  • § 68d: Neue Formulierung für nachträgliche Entscheidungen.
  • § 68f: Neue Formulierung für die Führungsaufsicht.
  • § 69 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von 'Verkehrsflucht' durch 'Verkehrsunfallflucht'.
  • § 70 Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas zwischen 'verurteilt' und 'oder'.
  • § 70 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Verweisung '(§ 132a der Strafprozeßordnung)'.
  • § 70b Abs. 4: Einfügung der Worte 'oder Zusagen'.
  • § 71 Abs. 1: Ersetzung von 'psychiatrische Krankenanstalt' durch 'psychiatrisches Krankenhaus'.
  • § 72 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Vollstreckungsgericht' durch 'Gericht'.
  • § 73d Abs. 2: Ersetzung des Punktes durch einen Strichpunkt und Einfügung eines Halbsatzes.

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.