Fundstelle: BGBl. 1973 I S. 1907 Inkrafttreten: 1974-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1973-12-15 BGBl-Id: bgbl1-1973-105-8
868 B
868 B
Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2: Einfügung der Worte 'oder eine öffentliche Tierschau oder -ausstellung'
- § 5 Abs. 3: Einfügung des Wortes 'mindestens' vor '48 Stunden'
- § 5 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5
- § 6 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder nach § 15 Abs. 4 zugelassenes privates'
- § 6 Abs. 4: Einfügung der Worte 'oder nach § 15 Abs. 4 zugelassene private'
- § 7 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 7 Abs. 2a: Einfügung des neuen Absatzes 2a
- § 11 Abs. 1: Einfügung der Worte 'Geweihen, Gehörne, Gamskruken, Muffelschnecken'
- § 11 Abs. 2: Einfügung der Worte 'Geweihen, Gehörne, Gamskruken, Muffelschnecken'
- § 15 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 15 Abs. 4: Einfügung der Worte 'und 4'
- § 16: Neufassung des § 16
- Anlage IV Muster 1 und 2: Neufassung der Muster 1 und 2
- Anlage V: Neufassung der Anlage V