Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1809 Inkrafttreten: 1976-07-21 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1976-07-20 BGBl-Id: bgbl1-1976-83-1
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BAPO — 1976-07-20
- Titel: Gesetz zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung
- Typ: Änderung
- Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1809
- Inkrafttreten: 1976-07-21 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/83#page=1
- Kurz: Das Gesetz ändert die Bundes-Apothekerordnung, insbesondere bezüglich der Anerkennung der Ausbildung in der DDR und Berlin (Ost) sowie der Beschränkung und Verlängerung der Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufs.
Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Anerkennung der Ausbildung in der DDR und Berlin (Ost)
- § 11 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Beschränkung der Erlaubnis
- § 11 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes zur Erteilung der Erlaubnis über den Zeitraum hinaus für asylberechtigte Personen
- § 11 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes zur Regelung der Rechte und Pflichten der Personen mit Erlaubnis
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.