Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 3 Inkrafttreten: 1954-01-14 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1954-01-13 BGBl-Id: bgbl1-1954-1-3
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Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung des Satzes: „und Zigarren zum Feuchtpudern im Lohn zwischen Zigarrenherstellungsbetrieben“
- § 108: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der Vorschriften für das Anschreibebuch für Zigarren zum Feuchtpudern enthält