Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 789 Inkrafttreten: 1983-06-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1983-06-29 BGBl-Id: bgbl1-1983-28-1
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- Randnummer 569 Abs. 3: Neuer Absatz 3 für ungereinigte leere Verpackungen, Behälterwagengefäße und Tankcontainer der Ziffer 99.
- Randnummer 601 Ziffern 21 und 23: Hinzufügung einer Bemerkung über TCDD.
- Randnummer 601 Ziffer 33 und Bemerkung: Ersetzung von 'Phosphorzink' durch 'Zinkphosphid'.
- Randnummer 632 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen.
- Randnummer 639 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '21 bis 23, 25,' durch '21 bis 25,'.
- Randnummer 640: Neue Formulierung für die Beförderung von Stoffen der Klasse 6.1.
- Randnummer 641: Neue Formulierung für besondere Frachtbriefe.
- Randnummer 642 Abs. 3: Neue Formulierung für ungereinigte leere Verpackungen, Säcke, Behälterwagengefäße und Tankcontainer der Ziffern 91 und 92.
- Randnummer 651 Ziffer 10 A.: Ziffer 10 A. gestrichen.
- Randnummer 651 Ziffer 11 A.: Einfügung von Ziffer 11 A. für Organismen mit neukombinierten Nukleinsäuren und tierische Produkte.
- Randnummer 651 Ziffer 12: Ersetzung von 'und 11' durch 'und 11 sowie 11 A.'.
- Randnummer 661 Satz 2: Satz 2 gestrichen.
- Randnummer 662/1: Einfügung von neuen Absätzen 1 bis 5 für die Verpackung von Stoffen der Ziffer 11 A.
- Randnummer 664 Satz 3: Ersetzung von 'und 11' durch 'und 11 sowie 11 A.'.
- Randnummer 664 Satz 4: Ersetzung von 'und 8' durch 'und 8 sowie 11 A.'.
- Randnummer 665 Abs. 1: Streichung von 'sowie 10 A.'.
- Randnummer 665 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes über die Beförderung von Stoffen der Ziffer 11 A. als Expreßgut.
- Randnummer 666 Abs. 3: Ersetzung von 'und 8' durch 'und 8 sowie 11 A.'.
- Randnummer 667 Abs. 1 Buchstabe d: Ersetzung des Strichpunkts durch einen Punkt und Streichung von Buchstabe e.
- Randnummer 667 Abs. 2 Buchstabe d: Ersetzung von 'Ziffern 9 und 10 A.' durch 'Ziffer 9' und Streichung von Satz 3.
- Randnummer 670: Ersetzung von 'und 8' durch 'und 8 sowie 11 A.'.
- Randnummer 674 Abs. 5 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 gestrichen.
- Randnummer 700 Abschnitt 3: Neue Formulierung für die Beförderung von Stoffen der Klasse 7.
- Randnummer 703 Blatt 5 bis 11 Ziffer 13: Neue Formulierung 'Siehe Rn. 700 (3).'
- Randnummer 801 a Buchstabe e: Ersetzung des Punkts durch einen Strichpunkt und Hinzufügung von Buchstabe f.
- Randnummer 804: Hinzufügung eines Unterabsatzes über die Verladung von Altakkumulatoren.
- Randnummer 816 Satz 1: Hinzufügung von 'oder geeignetem Kunststoff' nach 'Metall'.
- Randnummer 821 Abs. 2: Hinzufügung eines Unterabsatzes über die Verpackung von Gefäßen aus Kunststoff.
- Randnummer 824 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes über die Kennzeichnung von Versandstücken.
- Randnummer 824 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen.
- Randnummer 831 Abs. 1: Neue Formulierung für die Kennzeichnung von Wagen, Behälterwagen und Tankcontainern.
- Randnummer 832: Neue Formulierung für die Beförderung von Stoffen der Klasse 8.
- Randnummer 834 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung für ungereinigte leere Verpackungen, Behälterwagengefäße und Tankcontainer der Ziffer 51.
- Randnummer 834 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen.
- Randnummer 835: Neue Formulierung 'Keine Vorschriften'.
- Anhang I Überschrift: Ersetzung von 'feste Stoffe' durch 'feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe'.
- Randnummer 1102: Hinzufügung von 'sowie 5 A.' und Anpassung von Ziffer 1 Satz 1.
- Randnummer 1102/1: Einfügung von neuen Vorschriften für Festtreibstoffe.
- Randnummer 1105: Anpassung der Überschrift.
- Randnummer 1105/1: Einfügung von neuen Vorschriften für wasserhaltige gelierte Nitratsprengstoffe.
- Randnummer 1107: Anpassung von '14 C.' zu '14 B.' und Anpassung der Prozentsätze.
- Randnummer 1111: Anpassung der Überschrift und Hinzufügung von neuen Vorschriften.
- Randnummer 1111/1: Einfügung von neuen Vorschriften für Stoffe, ausgenommen inertisierter Braunkohlenschwelkoks.
- Randnummer 1112: Hinzufügung eines Satzes über die Prüfbestimmungen für Stoffe der Ziffer 34 E.
- Randnummer 1150: Hinzufügung von Absatz 2 f.
- Randnummer 1151: Anpassung der Überschrift und Hinzufügung von neuen Vorschriften.
- Randnummer 1152: Anpassung der Überschrift und Hinzufügung von neuen Vorschriften.
- Randnummer 1155 und 1156 Überschrift: Anpassung des Klammerzusatzes.
- Anhang I: Hinzufügung von Abbildungen 20 und 21.