Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:bioabfv:7c9443a3fa81ec8f
BIOABFV
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2 Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung
- § 3 Anforderungen an die hygienisierende Behandlung
- § 3 Anforderungen an die biologisch stabilisierende Behandlung
- § 3 Behandlung von Bioabfällen in Betrieben mit Nutztierhaltung
- § 3 Schadstoff- und Fremdstoffminimierung
- § 4 Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter
- § 5 Anforderungen an Gemische
- § 5 Rückstellprobe
- § 6 Beschränkungen und Verbote der Aufbringung
- § 7 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufbringung auf Grünlandflächen sowie Feldfutter- und Feldgemüseanbauflächen
- § 8 Zusammentreffen von Bioabfall- und Klärschlammaufbringung
- § 9 Bodenuntersuchungen
- § 9 Zusätzliche Anforderungen an die Verwertung von bestimmten Bioabfällen
- § 10 Freistellung von den Anforderungen an die Behandlung und Untersuchung von bestimmten Bioabfällen
- § 11 Nachweispflichten
- § 12 Ausnahmen für Kleinflächen
- § 12 Elektronische Datenverarbeitung und -übermittlung
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 13 Bestimmungen für bestehende Anlagen
- § 13 Übergangsbestimmungen für geltende und vergleichbare Hygieneprüfungen sowie für geltende Ausnahmezulassungen
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