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BIMSCHV_35
Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
- § 3 Kennzeichnung
- § 4 Ausgabe der Plaketten
- § 5 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Inland zugelassene Fahrzeuge
- § 6 Nachweis der Schadstoffgruppe für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
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