Konsolidierte Fassung. Das ist die Quelle der Wahrheit für den aktuellen Text. Ältere Commits in diesem Ordner sind Verkündungen ohne vollständigen Altwortlaut. BGBl-Id: gii-current:bimschv_31_2024:b55342ffd5312d49
BIMSCHV_31_2024
31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Anforderungen
- § 4 Besondere Anforderungen
- § 5 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 6 Genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 7 Ableitbedingungen für Abgase
- § 8 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 9 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 10 Andere oder weitergehende Anforderungen
- § 11 Zulassung von Ausnahmen
- § 12 Ordnungswidrigkeiten
- § 13 Übergangsvorschriften, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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