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BIMSCHV_27
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmung
- § 3 Feuerung
- § 4 Emissionsgrenzwerte
- § 5 Ableitbedingungen für Abgase
- § 6 Anzeige
- § 7 Kontinuierliche Messungen
- § 8 Beurteilung und Berichte von kontinuierlichen Messungen
- § 9 Einzelmessungen
- § 10 Beurteilung und Berichte von Einzelmessungen
- § 11 Übergangsregelung
- § 12 Zulassung von Ausnahmen
- § 13 Weitergehende Anforderungen
- § 14 Ordnungswidrigkeiten
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