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LawGit Spiegel 3ac98be592 BGBl. 2008 I S. 1823 · Sonstige · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Festsetzung von Beihilfen sowie für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten für die der Deutschen Telekom AG zugeordneten Versorgungsempfänger, die nicht in der Grundversicherung der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind
Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 1823
Inkrafttreten: 2008-09-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2008-09-08

BGBl-Id: bgbl1-2008-40-5
2008-09-08 12:00:00 +00:00
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