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BFAIPG
Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Zuordnung des Personals
- § 2 Zuweisung von Tätigkeiten
- § 3 Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse
- § 4 Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes
- § 5 Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
- § 6 Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten
- § 7 Schwerbehinderte Menschen
- § 8 Übergangsregelungen
- § 9 Fortgeltung von Dienstvereinbarungen
- § 10 Anhängige Beteiligungsverfahren
- § 11 Anpassung von Rechtsvorschriften
- § 12 Inkrafttreten
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